Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ELCOM Gesellschaft für EDV-Anwendungen mbH
(Stand vom Donnerstag, 2. Januar 2003)

1 Allgemeines.
Die Grundlage der Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmer/Verkäufer bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELCOM Gesellschaft für  EDV- Anwendungen mbH“.

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Lieferungen oder Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2. Der Auftraggeber erkennt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung, spätestens durch Annahme der Lieferung oder Leistung an.

2. Angebote

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2. Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere einer Belieferung eventueller Vorlieferanten.

2.3. Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen von Produkten und Leistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur annähernd maßgebend.

2.4. Bedingt durch den technischen Fortschritt kann es vorkommen, daß ein Produkt     nicht mehr lieferbar ist. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, das Nachfolgemodell an den Auftraggeber auszuliefern, sofern es in den wesentlichen Eigenschaften und Preis dem Vorgängermodell entspricht.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese wird gesondert ausgewiesen.

3.2. Hausbesuche sowie Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.

3.3. Die Zahlungsfrist für unsere Rechnungen beträgt 10 Tage ohne Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gilt der am Tag der Lieferung maßgebliche Preis.

3.4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen oder Preissteigerungen bei Vorlieferanten, zu erhöhen. Auf Verlangen werden wir entsprechende Nachweise führen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zu.

3.5. Kommt der Auftraggeber mit seiner Bezahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu fordern. Sollten wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

4. Lieferzeiten

4.1. Liefertermine, Lieferfristen sowie Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen können verbindlich vereinbart werden.

4.2. Eventuelle Verzögerungen bei Lieferungen oder Leistungserbringungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die uns die Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Streik, behördliche Anordnungen o. ä., sind von uns nicht zu vertreten, auch wenn sie bei Lieferanten oder Subauftragnehmern unsererseits eintreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferungs- bzw. Leistungsverzug und setzt uns der Besteller nach Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen ihm bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens zu, jedoch nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Geraten wir aufgrund gewöhnlicher Fahrlässigkeit in Verzug, so haben wir Schadenersatz aus keinem rechtlichen  Gesichtspunkt zu leisten.
Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

5. Gefahrübergang

5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung  nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab unserem Lager vereinbart.

5.2. Ist die bestellte Ware an einen anderen Ort zu versenden, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die zu liefernde Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Auslieferung der Ware über den vereinbarten Termin hinaus auf besonderen Wunsch des Auftraggebers, so verwahren wir die Ware auf dessen Gefahr.

6. Mängelgewährleistung

6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Falls vom Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist angegeben wurde, dann gilt diese.
 

6.2. Soweit ein von uns zu vertretenden Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Mängelbeseitigung tragen wir auch alle zu deren Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

6.3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessenen Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

6.4. Soweit sich aus dieser Vorschrift nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers , gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

6.5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Auftraggeber wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.6. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen für Schäden, die aufgrund unrichtiger Behandlung, Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- oder Wartungsvorschriften, bei Änderungen an den Produkten, Auswechselung von Teilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, bei außergewöhnlicher Beanspruchung oder bei Eingriffen Dritter entstehen.

6.7. Ein Gewährleistungstungsanspruch bei Verschleißteilen besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt.

6.8. Bei Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung seitens des Auftraggebers und entsprechende Datenverluste können wir daher keine Haftung übernehmen.

6.9. Aus Kulanzgründen vorgenommene kostenfreie Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Gewährleistungsinanspruchnahmen sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.


7. Haftungsbeschränkung

7.1. Eine weitergehende Haftung aus Schadenersatz als im Pkt.6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Erfaßt werden also Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht und sonstige gesetzliche Ansprüche z. B. aus der Produkthaftung gemäß §823 BGB.

7.2. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§1,4 Produkthaftungsgesetz sowie für alle Fälle des anfänglichen Unvermögens oder der zu vertretenden Unmöglichkeit.

7.3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Vorbehalt gilt auch insoweit, als einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.

8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen.

8.3. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Auftraggeber uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen., soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

8.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlußbestimmung

9.1. Gerichtsstand ist Quedlinburg.

9.2. Erfüllungsort ist Thale, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart.

9.3. Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.
 

Bei Fragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Webmaster .
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Stand vom:  Donnerstag, 2. Januar 2003

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